Wer wild gewachsene Speisepilze für die Abgabe an Dritte erntet, importiert, verarbeitet oder abgibt, ist für deren Qualität und Sicherheit verantwortlich.
Die ausgewiesenen Pilzfachleute in den Gemeinden führen jährlich rund 1000 Kontrollen durch und überprüfen dabei fast 2 Tonnen gesammelte Pilze. Erfahrungsgemäss muss rund ein Zehntel der kontrollierten Pilze beschlagnahmt werden.
Giftpilze wie der grüne Knollenblätterpilz, der grünblättrige Schwefelkopf oder der kahle Krempling werden immer wieder entdeckt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Dienste der Pilzkontrolle in den Gemeinden auf jeden Fall in Anspruch zu nehmen.
Informationen zum Sammeln von Pilzen finden sich auf der Website der Schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane (VAPKO).
Die Pilzsammer werden gebeten, sich an die angegebenen Kontrollzeiten zu halten und das gesamte Sammelgut den Vorschriften entsprechend vorzulegen. Sämtliche zum Verkauf gelangenden Pilze, die für Gaststätten und Pensionen bestimmt sind oder verschenkt werden, müssen der Pilzkontrolle vorgelegt werden. Auch private Sammler steht der Pilzexperte zu Kontrolle von Pilzen, die zum Selbstverbrauch bestimmt sind, unentgeltlich zu Verfügung. Die Bevölkerung wird dringend ersucht, keine Pilze zu kaufen oder zu konsumieren, für die der Kontrollschein des Pilzkontrolleurs nicht vorgelegt werden kann. Dies gilt besonders für Restaurateure, Pensionen und Kostgebereien.
In folgenden Fällen werden Gebühren erhoben:
- Verkaufbewilligungen
- Kontrollen ausserhalb der Öffnungszeiten
- Kontrollen von auswärtigen Gemeinden
Bitte informieren Sie sich beim Pilzexperten.
Amtliche Pilzkontrolle:
Manfred Siegenthaler
Überführungsstrasse 22
4565 Recherswil
Tel. 032 675 48 70
Öffnungszeiten:
Montag | 17.00 bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | 17:00 bis 19:00 Uhr |
Samstag | 17.00 bis 19.00 Uhr |
Sonntag | 17.00 bis 18.00 Uhr |