Die Hundesteuer beträgt pro Jahr CHF 100.00.
Ein Hundejahr dauert vom 01.04 – 31.03.
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Hundesteuer: | CHF | 100.00 |
Mahngebühr pro Mahnung | CHF | 50.00 |
Das Solothurner Steuergericht hat im Dezember 2023 entschieden, dass die Kontrollkennzeichengebühr mit dem Wegfall der Hundemarke nicht mehr dem Äquivalenzprinzip entspreche. Der Kanton wird folglich die Kontrollzeichengebühr für das Jahr 2024 nicht einziehen und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen anpassen. Die jährlichen Abgaben, gemäss Hundegesetz, beschränken sich in der Folge im Jahr 2024 auf die Hundesteuer der Gemeinde.
Bewilligungspflichtige Hunde:
Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffhorshire Terrier,
American Pit Bull Terrier, Rottweiller, Dobermann, Dogo Argentino
und Fila Brasileiro.
Abgabebefreiung:
Von der Abgabe befreit sind Halter oder Halterinnen von:
- Hunden, die am Stichtag, 01.04., nocht nicht drei Monate alt sind
- Diensthunde der Polizei, des Grenzwachkorps und oder Armee
- Blindenführhunde