Gemeinderat Biberist

Wahl- und Abstimmungsdaten 2025

  • 09. Februar 2025
  • 09. März 2025 ( Kantons- und Regierungsratswahlen)
  • 13. April 2025 (evtl. 2. Wahlgang Regierungsratswahlen)
  • 18. Mai 2025 (+ Gemeinderatswahlen)
  • 29. Juni 2025 (Wahl des Gemeinde- und Gemeindevizepräsidiums)
  • 28. September 2025
  • 30. November 2025

Abstimmungen und Wahlen

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt in Biberist für eidgenössische, kantonale und kommunale Angelegenheiten sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr vollendet und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Biberist haben, sofern sie von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind (d. h. nicht nach Art. 369 ZGB entmündigt sind).

Stimmberechtigt in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten sind zudem auch jene Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die im Ausland wohnen (Auslandschweizer) und auf ihrer zuständigen Schweizervertretung im Ausland die Gemeinde Biberist als den Ort bezeichnet haben, in dem sie ihr eidgenössisches Stimmrecht ausüben möchten.

Die Abstimmungs- und Wahlunterlagen werden den Stimmberechtigten jeweils in einem speziellen Umschlag per Post zugestellt. Nur dieser spezielle Umschlag darf für das Einreichen der Stimmen verwendet werden. Beachten Sie zum Öffnen und Schliessen des Umschlags die nachstehende Anleitung:
Öffnen Wahl-/Abstimmungscouvert

Neuzuzüger melden sich für den Bezug der Unterlagen und des Stimmrechtsausweises beim Schalter der Einwohnerdienste an der Bernstrasse 4, im Erdgeschoss des Gemeindehauses. Unterlagen der letzten Wohnsitzgemeinde, dürfen in Biberist nicht eingereicht werden (sie werden vom Wahlbüro als ungültig ausgeschieden).


Briefliche Stimmabgabe

Wer verhindert ist, während den Öffnungszeiten des Abstimmungslokals seine Stimme persönlich abzugeben oder ganz einfach den Korrespondenzweg bevorzugt, kann das verschlossene Zustellkuvert der Gemeindeverwaltung (Briefkasten) übergeben oder aber frankiert mit der Post zustellen lassen. Die briefliche Stimmabgabe ist jedoch längstens bis am Samstag vor dem Abstimmungstag 24.00 Uhr möglich.

Zur brieflichen Stimmabgabe ist ausschliesslich das zugestellte Abstimmungs- bzw. Wahlcouvert zu nutzen. Andere Umschläge machen die Stimmabgabe ungültig und zählen als nicht abgegeben. Bitte vergessen Sie nicht, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben. Fehlt die Unterschrift, ist die Stimmabgabe ungültig und wird auch bei der Stimmbeteiligung nicht mitgerechnet. Bringen Sie zudem keine Markierungen, Kennzeichnungen, ehrverletzende oder andere Äusserungen an - auch diese machen die Stimmabgabe ungültig. Auch die Rücksendung aller Wahlunterlagen bzw. mehrerer Wahlzettel macht die Stimmabgabe bei Wahlen ungültig.


Persönliche Stimmabgabe
Das Abstimmungslokal befindet sich  im neuen Schulhaus-Pavillon an der Bernstrasse 3 und ist wie folgt geöffnet:

  • Abstimmungs-/Wahl-Sonntage, jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr