Gemeinderat Biberist

Wahl- und Abstimmungsdaten 2025

  • 09. Februar 2025
  • 09. März 2025 ( Kantons- und Regierungsratswahlen)
  • 13. April 2025 (ev. 2. Wahlgang Regierungsratswahlen)
  • 18. Mai 2025 (+ Gemeinderatswahlen)
  • 29. Juni 2025 (Wahl des Gemeinde- und Gemeindevizepräsidiums)
  • 28. September 2025
  • 30. November 2025

Abstimmungen und Wahlen

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt in eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Angelegenheiten sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr vollendet und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Biberist haben, und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind (nicht entmündigt sind nach Art. 369 ZGB).

Stimmberechtigt in eidgenössichen und kantonalen Angelegenheiten sind zudem auch jene Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die im Ausland wohnen (Auslandschweizer), und auf ihrer zuständigen Schweizervertretung die Gemeinde Biberist als den Ort bezeichnet haben, in dem sie ihr eidgenössisches Stimmrecht ausüben möchten.

Persönliche Stimmabgabe
Das Abstimmungslokal befindet sich  im neuen Schulhaus-Pavillon an der Bernstrasse 3 und ist wie folgt geöffnet:

  • Abstimmungs-/Wahl-Sonntage, jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr


Briefliche Stimmabgabe
Wer verhindert ist, während den Öffnungszeiten des Abstimmungslokals seine Stimme persönlich abzugeben oder ganz einfach den Korrespondenzweg bevorzugt, kann das verschlossene Zustellkuvert der Gemeindeverwaltung (Briefkasten) übergeben oder aber frankiert mit der Post zustellen lassen. Die briefliche Stimmabgabe ist jedoch längstens möglich bis am Samstag vor dem Abstimmungstag, 24.00 Uhr.

Bitte vergessen Sie nicht, bei brieflicher Stimmabgabe jeweils den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben. Fehlt die Unterschrift, ist die Stimme leider ungültig.